Satzung – Neufassung vom 6.3.2019
Der Zweck, die Struktur und die Arbeitsweise des Vereins sind in der Satzung geregelt. Gemäß § 10 b Einkommensteuergesetz sind Sach- und Geldspenden sowie die Mitgliedsbeiträge einkommensteuerlich begünstigt. Für alle in einem Kalenderjahr getätigten Spenden wird eine Zuwendungsbestätigung zugestellt. HINWEIS: es fehlt die Einreichung beim Amtsgericht der Satzung vom September…