Satzung – Neufassung vom 6.3.2019
Der Zweck, die Struktur und die Arbeitsweise des Vereins sind in der Satzung geregelt. Gemäß § 10 b Einkommensteuergesetz sind Sach- und Geldspenden sowie die Mitgliedsbeiträge einkommensteuerlich begünstigt. Für alle in einem Kalenderjahr getätigten Spenden wird eine Zuwendungsbestätigung zugestellt.
HINWEIS: es fehlt die Einreichung beim Amtsgericht der Satzung vom September 2020 über die Notarin. Nach der nächsten MV und durch Änderungen im Vorstand ist eine erneute Satzungseinreichung erforderlich.
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