Wir über uns

Die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Sittensen organisiert sich in einer Unterstützergruppe und einem Verein. Beide arbeiten Hand in Hand und zusammen mit der Gemeinde- und Samtgemeindeverwaltung, den Kirchen (ev. luth. Kirchengemeinde Sittensen, Freie evangelische Gemeinde, Christus-Gemeinde), der Diakonie (Tafel und Kleiderkammer), dem Sportverein (VfL), dem Jugendzentrum (JuZ) und den örtlichen Kindergärten und Schulen. Weiterhin arbeiten wir eng mit der Volkshochschule in Zeven, dem Bildungswerk der niedersächsischen Wirtschaft und zunehmend auch mit Betrieben und Unternehmen in der Samtgemeinde und den Berufsschulzentren in Zeven (Kivinan) und Rotenburg sowie dem Netzwerk der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe des Landkreises Rotenburg zusammen.

Mehr zu unserem Engagement und unseren Projekten findest du hier.

Die Unterstützergruppe

Alles begann im Sommer 2013 mit einigen jungen Männern, die als Geflüchtete aus der Elfenbeinküste hier in Sittensen ankamen. Schnell fanden sich hilfsbereite Sittenser Bürger, die sich zu einer engagierten Unterstützergruppe zusammentaten. Regelmäßige Treffen – zuerst wöchentlich und bis heute monatlich – ermöglichen eine dichte und transparente Kommunikation und eine gut abgesprochene Unterstützung der Schutzsuchenden.

Unsere Unterstützergruppe setzt sich zusammen aus:

  • ehrenamtlichen „Hauspaten“
  • ehrenamtlichen Familienbetreuern
  • ehrenamtlichen Sprachhelfern
  • Vereinsvertretern
  • Vertretern der Kirchen
  • 1 hauptamtlichen Flüchtlingshelfer
  • ehrenamtlich engagierten Gemeinderäten
  • Migranten, die ehrenamtlich beim Dolmetschen: „Sprachmittler“ und bei interkultureller Verständigung helfen
  • Ehrenamtlichen Mitarbeitern der Tafel und der Kleiderkammer
  • (ehemaligen) Lehrern

Treffen der Unterstützergruppe an jedem ersten Mittwoch eines Monats

Der Sitzungsraum des Haus der Vereine, Scheeßler Str. 1 in Sittensen ist unser Treffpunkt. Die Treffen finden unter Berücksichtigung der jeweils für Versammlungen geltenden Corona Regeln statt.

Jeden ersten Mittwoch eines Monats treffen sich dort die Unterstützer*innen. Von November – April treffen wir uns von 18:30 – 20:30 Uhr, von Mai – Oktober von 20 – 22 Uhr.

In der „Alten Apotheke“ am Markt befindet sich das Büro für Flüchtlinge und Obdachlose der Samtgemeinde Sittensen.
Hier befinden sich die Räume von

  • dem Samtgemeindesozialarbeiter Abdelhamid Badaoui
    Telefon:  04282-8019003, Mobil: 0176-83565288,
    Email: badaoui@sg.sittensen.de
  • der Integrations- und Gleichstellungsbeauftragten Saliha Arican
    Telefon: 04282-93001617, Mobil: 0176-34342490,
    Email: Gleichstellungsbeauftragte@sg.sittensen.de
  • Öffnungszeiten: Montags von 8 bis 12 Uhr, dienstags von 8 bis 16.30 Uhr, mittwochs von 8 bis 15 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter: 04282/8019003.

Der Verein „EWiS – Flüchtlingshilfe Sittensen e.V.“

Als im Jahr 2016 bis zu 230 Geflüchtete in der Samtgemeinde untergebracht und ehrenamtlich versorgt werden mussten, wurde der Unterstützergruppe immer klarer, dass eine Organisationform gebraucht wird, die das Recht hat, als offizieller Verhandlungspartner gegenüber dem Rathauses und der Behörden aufzutreten, öffentliche Gelder zu erhalten und Spendenbescheinigungen auszustellen. Aktive Unterstützer*innen haben unter Federführung von Wolfgang Steiner am 1. Februar 2017 den Verein „EWiS – Flüchtlingshilfe Sittensen e.V.“ gegründet, dem über 40 Mitglieder angehören.

EWiS = Eine Welt in Sittensen

Jedes der Vorstandsmitglieder ist für einen der Arbeitsschwerpunkte verantwortlich, die aus der bisherigen Praxis und den erkennbaren Herausforderungen an die Zukunft besonders wichtig erscheinen.

Auf der Mitgliederversammlung am 8. September 2021 wurden folgende Mitglieder neu gewählt:

Geschäftsführender Vorstand

Erweiterter Vorstand

Ehrenvorsitzender

  • Wolfgang Steiner (postum)

Der Zweck, die Struktur und die Arbeitsweise des Vereins sind in der Satzung geregelt. Gemäß § 10 b Einkommensteuergesetz sind Sach- und Geldspenden sowie die Mitgliedsbeiträge einkommensteuerlich begünstigt. Für alle in einem Kalenderjahr getätigten Spenden wird eine Zuwendungsbestätigung zugestellt.

HINWEIS: es fehlt die Einreichung beim Amtsgericht der Satzung vom September 2020 über die Notarin. Nach der nächsten MV und durch Änderungen im Vorstand ist eine erneute Satzungseinreichung erforderlich.